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Verantwortliche Mitarbeiter
Vorstandschaft:
Vorstandsteam: Seibel Ralph / Anette Wolf Julia Lochner / Steffen Kopp |
Abteilungsleiter Gesang | Hans Jürgen Bohnet / Elvi Baumann |
Spartenleiter Fußball | Daniel Breitschwerd / Jonas Schaible |
Spartenleiter Tischtennis | Heiko Lächner / Maik Dutzmann |
Spartenleiter Schützen | / Klaus-Peter Stein |
Spartenleiterin Gymnastik | Nicole Steinacker / Eva Ilgenfritz |
Spartenleiter Leichtathletik | Helmut Rattelmüller / Ulrich Süß |
Gesamtjugendleiterin | Jasmin Wänger und Simone Pastorschak |
Jugendvertreter | Carla Doubek und Dana Rosenecker |
Beisitzer | Hans-Dieter Baumann, Paul Wackler Jan Köffler und Fabian Dittrich |
Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge ab 2010:
Mitglieder von 0 bis 18 Jahre | 16,00 € |
Mitglieder von 19 bis 65 Jahre | 36,00 € |
Mitglieder von 66 bis 79 Jahre | 16,00 € |
Mitglieder als Paare von 19 bis 65 Jahre | 55,00 € |
Mitglieder ab 80 Jahre | 0,00 € |
3. Kind einer Familie | 0,00 € |
Einzugsermächtigung / Kontoänderung
§ 5 Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jedermann werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vereinsangehörige unter 18 Jahren gehören der Vereinsjugend an.
2. Der Beitritt ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen unter gleichzeitiger Entrichtung einer Aufnahmegebühr. Für den Beitritt von jugendlichen Mitgliedern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vereinsausschuss.
3. Die Mitgliederzahl ist unbeschränkt.
§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt
1.1 durch freiwilligen Austritt
1.2 durch Ausschluss aus dem Verein
1.3 durch den Tod des Mitglieds
1.1.1 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand.
Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.
1.1.2 Der Ausschluss wird vom Vereinsausschuss beschlossen und ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ausschlussgründe sind insbesondere
1.1.2.1 grobe Verstöße gegen die Vereinssatzung.
1.1.2.2 Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins.
1.1.2.3 Beitragsrückstand von 2 Jahren nach erfolgter Mahnung.
Dem Mitglied steht ein Berufungsrecht an der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu, die endgültig entscheidet.
Die Berufung muss binnen eines Monats nach Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingereicht werden.