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    Verantwortliche Mitarbeiter

    Vorstandschaft:

       

    Vorstandsteam:

    Seibel Ralph    /     Anette Wolf

    Julia Lochner    /     Steffen Kopp

       
     
     
     
     
     
     
     
     
     E-mail Adresse:         Vorstand@ksg-ellrichshausen.de
     
     
     
    Kassier                                           
    Andreas Bohnet
    Im Wiesengrund
    74589 Ellrichshausen    
      
    Kassier@ksg-ellrichshausen.de                                                  
     
     
     
    Schriftführer                                 
    Dietmar Wolf
    Blumenweg 16
    74589 Beeghof 
     
     
     
    Bei Fragen zur Mitgliederverwaltung:
     
     
     
     Hauptausschuss:
     
    Abteilungsleiter Gesang Hans Jürgen Bohnet / Elvi Baumann
    Spartenleiter Fußball Daniel Breitschwerd / Jonas Schaible
    Spartenleiter Tischtennis Heiko Lächner / Maik Dutzmann
    Spartenleiter Schützen                                     / Klaus-Peter Stein
    Spartenleiterin Gymnastik Nicole Steinacker / Eva Ilgenfritz
    Spartenleiter Leichtathletik     Helmut Rattelmüller / Ulrich Süß
    Gesamtjugendleiterin        Jasmin Wänger und Simone Pastorschak
    Jugendvertreter Carla Doubek und Dana Rosenecker
    Beisitzer
    Hans-Dieter Baumann, Paul Wackler
    Jan Köffler und Fabian Dittrich
     

    Mitgliedschaft

     

     Mitgliedsbeiträge ab 2010:

     

       
    Mitglieder von 0 bis 18 Jahre 16,00 €
    Mitglieder von 19 bis 65 Jahre 36,00 €
    Mitglieder von 66 bis 79 Jahre 16,00 €
    Mitglieder als Paare von 19 bis 65 Jahre 55,00 €
    Mitglieder ab 80 Jahre   0,00 €
    3. Kind einer Familie   0,00 €
       

    Eintrittserklärung                                  

    Einzugsermächtigung / Kontoänderung   

    Kündigung Mitgliedschaft                       

     

    § 5 Mitgliedschaft

    1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jedermann werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vereinsangehörige unter 18 Jahren gehören der Vereinsjugend an.

    2. Der Beitritt ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen unter gleichzeitiger Entrichtung einer Aufnahmegebühr. Für den Beitritt von jugendlichen Mitgliedern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vereinsausschuss.

    3. Die Mitgliederzahl ist unbeschränkt.

    § 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft erlischt
    1.1 durch freiwilligen Austritt
    1.2 durch Ausschluss aus dem Verein
    1.3 durch den Tod des Mitglieds

    1.1.1     Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand. 

                Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig.


    1.1.2    Der Ausschluss wird vom Vereinsausschuss beschlossen und ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ausschlussgründe sind insbesondere
    1.1.2.1  grobe Verstöße gegen die Vereinssatzung.
    1.1.2.2  Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins.
    1.1.2.3  Beitragsrückstand von 2 Jahren nach erfolgter Mahnung.

    Dem Mitglied steht ein Berufungsrecht an der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu, die endgültig entscheidet.
    Die Berufung muss binnen eines Monats nach Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingereicht werden.

     

    Bei Fragen zur Mitgliederverwaltung:
     
     
    VR BANK Schwäbisch Hall - Craislheim
    Autohaus Hofmann
    Kilian GmbH
    Holzbau Oldenburg